Bungalow zu vermieten Sonnenland
1.000€
- Referenz: R0021/5259
- Provinz: LAS PALMAS
- Stadt: San Bartolome de Tirajana
- Schlafzimmer: 2
- Badezimmer: 1
- Fläche: 50 m2
- Immobilientyp: Bungalow
VERFÜGBAR FÜR DIE 6 MONATE DER WINTERSAISON 25/26 VON SEPTEMBER 2025 BIS APRIL 2026.
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Schöner Bungalow in einer sehr gepflegten Anlage mit großen Gemeinschaftsbereichen und einem guten Parkplatz außerhalb..
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Das Innere des Bungalows ist in ein Hauptschlafzimmer, ein zusätzliches Schlafzimmer mit einem Einzelbett und einem kleinen Hauswirtschaftsraum, ein geräumiges und helles Badezimmer mit Dusche und ein geräumiges Wohnzimmer mit Küche aufgeteilt..
Es verfügt außerdem über eine wunderschöne und große private Terrasse, auf der Sie Ihre Mahlzeiten im Freien genießen und in Ruhe ein Sonnenbad nehmen können..
Der Komplex verfügt über einen Gemeinschaftspool und angelegte Gemeinschaftsbereiche, in sehr gutem Zustand..
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Im Mietpreis sind Strom- und Wasserverbrauch bis zu 50 Euro pro Monat sowie Internet enthalten..
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Keine Haustiere erlaubt..
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In der Nähe aller Dienstleistungen, wie z.
Supermärkte, Bushaltestellen, Taxis, Einkaufszentren ......
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*Besichtigung der Immobilie*: Alle Interessenten für eine Besichtigung der Immobilie müssen vor der Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument wie DNI, NIE oder Reisepass vorlegen.
Darüber hinaus müssen Sie beim Betreten des Grundstücks ein Besucherblatt unterschreiben..
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** Um die Immobilie zu reservieren, ist eine Anzahlung in Höhe einer Monatsmiete als Kaution erforderlich (die innerhalb der gesetzlichen Fristen nach Übergabe der Immobilie an den Eigentümer zurückzuzahlen ist, vorausgesetzt, dass sich die Immobilie im selben Zustand befindet wie bei der Übergabe an den Mieter und dass die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind)..
**Das Gesetz 12/2023 vom 24.
Mai über das Recht auf Wohnen wurde am 27.
April 2023 im Kongress und am 18.
Mai 2023 im Senat verabschiedet.
Es trat am Tag nach seiner Veröffentlichung im BOE, am 26.
Mai 2023, in Kraft.
Artikel 20 in Abschnitt 1 legt fest, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Kosten für die Vertragsformalisierung vom Vermieter getragen werden..
Diese Regelung GILT NICHT für Mietverträge, die nicht zu Wohnzwecken dienen, wie etwa für Gewerberäume, oder für Saisonmietverträge.
In diesen Fällen ist der Mieter derjenige, der die Zahlung der Agenturgebühren zusammen mit der entsprechenden IGIC übernimmt..
*** Bei den Objektinformationen kann es zu möglichen Irrtümern und unfreiwilligen Änderungen kommen..
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- Terrasse
- Ausgestattet
- Möbel
- community pool
- light
- water
- t. v.
- Wohnen
*Diese Angaben sind vorbehaltlich von Irrtümern und sind nicht Bestandteil eines Vertrages. Das Angebot kann ohne vorherige Ankündigung geändert oder zurückgezogen werden. Der Preis beinhaltet nicht die Kosten für den Kauf.
*Diese Angaben sind vorbehaltlich von Irrtümern und sind nicht Bestandteil eines Vertrages. Das Angebot kann ohne vorherige Ankündigung geändert oder zurückgezogen werden. Der Preis beinhaltet nicht die Kosten für den Kauf.